Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Anwesend: 7

1.      Das beantragte Vorhaben wird unter Einhaltung der Auflagen der Verwaltung, der Kreisstraßenverwaltung und der Deutschen Bahn genehmigt.

 

2.      Für die Abstandsfläche und die Stellplätze, die auf der nördlichen Fl.Nr. 853 liegen, sind die entsprechenden Sicherungen vorzulegen (z.B. beschränkt-persönliche Dienstbarkeit zugunsten der Stadt Traunstein oder Grundstücksverschmelzung usw.).