Beschluss: Beratungsergebnis

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 3, Anwesend: 9

Nach Vorberatung im Planungsausschuss empfiehlt der Finanzausschuss dem Stadtrat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.     Das bestehende Erbbaurecht am Grundstück Fl.-Nr. 717/22 (Gemarkung Traunstein) wird vom Rinderzuchtverband Traunstein e. V. durch die Stadt vorzeitig abgelöst.

 

2.     Gleichzeitig veräußert die Stadt eine Teilfläche aus Fl.-Nr. 82 (Gemarkung Wolkersdorf) im Ausmaß von ca. 15.000 qm als „Sondergebiet Rinderzuchtverband“ an den Rinderzuchtverband Traunstein e. V.

 

3.     Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes ist entsprechend dem beigefügten Planentwurf einzuleiten. Die bisherige Ausgleichsfläche bzw. die Wohnbaufläche auf dem städtischen Grundstück ist mit einer Fläche von ca. 15.000 m² als „Sondergebiet Rinderzuchtverband“ darzustellen. Die Trasse für eine spätere Ortsumfahrung von Wolkersdorf kann entfallen, da der Landkreis die Planung nicht mehr weiterverfolgt.

Es ist ein geeignetes Planungsbüro zu beauftragen. Der RZV hat sich anteilsmäßig an den Kosten zu beteiligen.