Sitzung: 19.09.2019 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Anwesend: 23
Nach Vorberatung im Bauausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss:
Die Stichstraße Fl.Nr. 129/39 an der Kampenwandstraße (Länge: 94 m) ist gemäß Art. 6 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz als Ortsstraße (Art. 46 Nr. 2 BayStrWG) öffentlich zu widmen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das formelle Widmungsverfahren durchzuführen.