Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

1.     Das Bauvorhaben ist bauplanungsrechtlich zulässig.

 

2.     Das Vorhaben wird vorbehaltlich einer positiven Stellungnahme des Wasserbeschaffungsverbands Kammer, unter Einhaltung der Auflagen der Verwaltung genehmigt.