Sitzung: 17.10.2019 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8
Im Rahmen des Vorbescheidsverfahrens wird dem Antrag aus bauplanungsrechtlicher Sicht zugestimmt.
Im Baugenehmigungsverfahren ist die genaue Höhenlage zu prüfen. Hierzu ist mit dem Bauantrag ein Höhennivellement vorzulegen.