Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Genehmigung zu erteilen, wenn die Bauantragsunterlagen vollständig und stimmig eingereicht werden. Die Nachforderung weiterer Unterlagen bleibt der Verwaltung vorbehalten.

 

Von der Einhaltung der Abstandsflächen nach Art. 6 BayBO wird eine Abweichung nach Art. 63 BayBO erteilt.