Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

1.     Das beantragte Vorhaben wird unter Einhaltung der Auflagen der Verwaltung genehmigt.

 

2.     Von den Baugrenzen des rechtsgültigen Bebauungsplanes wird gemäß § 31 Abs. 2 BauGB eine Befreiung erteilt.

 

3.     Von der Einhaltung des erforderlichen Stauraumes zur öffentlichen Verkehrsfläche wird eine Abweichung gemäß Art. 63 Abs. 1 BayBO unter der Voraussetzung erteilt, dass ein elektrischer Toröffner eingebaut wird.

 

4.     Den Nachbarn, deren Unterschriften auf den Bauantragsunterlagen fehlen, ist ein Abdruck der Genehmigung zuzustellen.