Sitzung: 17.10.2019 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8
1. Das beantragte Vorhaben wird unter Einhaltung der Auflagen der Verwaltung genehmigt.
2. Von den Baugrenzen des rechtsgültigen Bebauungsplanes wird gemäß § 31 Abs. 2 BauGB eine Befreiung erteilt.
3. Von der Einhaltung des erforderlichen Stauraumes zur öffentlichen Verkehrsfläche wird eine Abweichung gemäß Art. 63 Abs. 1 BayBO unter der Voraussetzung erteilt, dass ein elektrischer Toröffner eingebaut wird.
4. Den Nachbarn, deren Unterschriften auf den Bauantragsunterlagen fehlen, ist ein Abdruck der Genehmigung zuzustellen.