Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Anwesend: 21

Der Stadtrat erlässt nach Vorberatung im Hauptausschuss nachfolgende Änderungssatzung:

 

Satzung

zur Änderung der Satzung der Stadt Traunstein über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Traunstein (Feuerwehrgebührensatzung)

 

Die Stadt Traunstein erlässt gemäß Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) vom 23.12.1981 (BayRS 215-3-1-I), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 164 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98) folgende

 

Änderungssatzung:

§ 1
Änderungen

Die Satzung der Stadt Traunstein über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Traunstein (Feuerwehrgebührensatzung) vom 17.04.2019, veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Traunstein (Traunsteiner Tagblatt) Nr. 17/2019 vom 27.04.2019, wird wie folgt geändert:

 

§ 4 Satz 5 „Ein möglicher Verdienstausfall von ehrenamtlichen Feuerwehrdienstleistenden ist den Personalkosten hinzuzurechnen“ wird gestrichen.

 

§ 2
Inkrafttreten

Die Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.