Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7

Die Verwaltung wird ermächtigt, bei Einhaltung der baurechtlichen Voraussetzungen und vorbehaltlich der Einhaltung aller anderen Festsetzungen des Bebauungsplans „Chiemseestraße“, die Genehmigung auf dem Verwaltungsweg zu erteilen.

 

Der beantragten Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans bezüglich der Unterschreitung der Mindestfirsthöhe wird zugestimmt.

 

Der beantragten Abweichung zur Überschreitung der Neigung der Tiefgaragenrampen wird zugestimmt.