Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Anwesend: 23

Nach Vorberatung im Planungsausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss:

 

1.     Der Stadtrat billigt den vom Stadtbauamt überarbeiteten Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 12.11.2013 einschließlich der Begründung sowie dem Umweltbericht.

 

2      Der Bebauungsplanentwurf ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Gleichzeitig ist die weitere Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.