Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

Die Verwaltung wird ermächtigt, bei Vorliegen der baurechtlichen Voraussetzung und vorbehaltlich möglicher Einwendungen Träger öffentlicher Belange die Genehmigung auf dem Verwaltungsweg zu erteilen.

Der beantragten Abweichung hinsichtlich der Überlappung der internen Abstandsflächen wird zugestimmt.

Der beantragten Abweichung zur Überschreitung der Neigung der Tiefgaragenrampe wird zugestimmt.