Sitzung: 16.01.2020 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8
Die
Verwaltung wird ermächtigt, bei Vorliegen der baurechtlichen Voraussetzung und
vorbehaltlich möglicher Einwendungen Träger öffentlicher Belange die
Genehmigung auf dem Verwaltungsweg zu erteilen.
Der
beantragten Abweichung hinsichtlich der Überlappung der internen
Abstandsflächen wird zugestimmt.
Der beantragten Abweichung zur Überschreitung der Neigung der Tiefgaragenrampe wird zugestimmt.