Sitzung: 13.02.2020 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Die Genehmigung wird unter den Vorgaben des § 35 Abs. 4 Nr. 2 Baugesetzbuch (Eigenbedarf für den Ersatzbau) erteilt. Vor Erteilung der Genehmigung ist noch eine funktionstüchtige Abwasserbeseitigung nachzuweisen.