Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Die Genehmigung wird unter den Vorgaben des § 35 Abs. 4 Nr. 2 Baugesetzbuch (Eigenbedarf für den Ersatzbau) erteilt. Vor Erteilung der Genehmigung ist noch eine funktionstüchtige Abwasserbeseitigung nachzuweisen.