Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Das beantragte Vorhaben zur Errichtung eines Interimsgebäudes für das Annette-Kolb-Gymnasium wird unter Einhaltung der üblichen bauordnungsrechtlichen Auflagen genehmigt. Hinsichtlich der Nichteinhaltung der Abstandsflächen wird eine Abweichung gemäß Art. 63 BayBO zugelassen. Das Bauvorhaben ist entsprechend der Antragstellung auf eine Standzeit von acht Jahren zu befristen. Vor Erteilung der Baugenehmigung ist noch ein entsprechender Stellplatznachweis vorzulegen. Die brandschutztechnische Zulässigkeit ist durch einen Prüfsachverständigen zu bescheinigen.

Hinsichtlich der fehlenden Barrierefreiheit hat der Bauherr noch eine entsprechende Begründung vorzulegen.