Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

Eine Genehmigung des vorliegenden Bauantrages kann unter folgenden Voraussetzungen in Aussicht gestellt werden:

 

1.         Vertragliche Sicherung des Ansiedlungsmodells der Stadt mit einer entsprechenden Regelung zur Beseitigung des bestehenden Anbaustadels.

 

2.         Vertragliche Sicherung der beabsichtigten Erschließung über den im Bebauungsplanentwurf dargestellten öffentlichen Eigentümerweg einschließlich Vorlage einer entsprechenden Bürgschaft.

 

3.         Finanzierungsvertrag über die Kanalherstellung.

 

4.         Zustimmung der Grundstückseigentümerin zur späteren Widmung des öffentlichen Eigentümerweges.

 

5.         Zusicherung der Kostenübernahme für die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens einschließlich der damit verbundenen Untersuchungen und ggf. des Nachweises der notwendigen naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen.

 

6.         Ausschluss des im Vertragsentwurf vorgesehenen Rücktrittsrechts hinsichtlich des für das Ansiedlungsmodell vorgesehenen südöstlichen Grundstücksteils.

 

Die Verwaltung wird bei Erfüllung der genannten Punkte ermächtigt, die Genehmigung zu erteilen.