Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

1.     Das Bauvorhaben ist planungsrechtlich zulässig.

 

2.     Die Einhaltung der Abstandsflächen ist im Prüfungsumfang der Bauvoranfrage nicht enthalten. Es wird aber hinsichtlich der Südseite darauf hingewiesen, dass die vollständige Abstandsfläche einzuhalten und im Eingabeplan darzustellen ist.