Sitzung: 12.12.2013 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8
1. Das Bauvorhaben ist planungsrechtlich
zulässig.
2. Die Einhaltung der Abstandsflächen ist im
Prüfungsumfang der Bauvoranfrage nicht enthalten. Es wird aber hinsichtlich der
Südseite darauf hingewiesen, dass die vollständige Abstandsfläche einzuhalten
und im Eingabeplan darzustellen ist.