Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

1.     Das beantragte Vorhaben wird unter Einhaltung der Auflagen der Verwaltung genehmigt.

 

2.     Gegen eine Nachbarzustimmung durch den Oberbürgermeister bestehen vorbehaltlich der Stellungnahme des städtischen Forstamtes keine Bedenken.

 

3.     Hinsichtlich der Abstandsflächenunterschreitungen bei den Garagenzeilen sind noch die entsprechenden Abweichungsanträge einzureichen.

Die Verwaltung wird ermächtigt, diesen Anträgen zuzustimmen.