Sitzung: 12.12.2013 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8
Der Vorbescheidsantrag muss wegen der Lage im Außenbereich abgelehnt werden, da eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange gemäß § 35 Abs. 3 BauGB vorliegt.