Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

Der Vorbescheidsantrag muss wegen der Lage im Außenbereich abgelehnt werden, da eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange gemäß § 35 Abs. 3 BauGB vorliegt.