Sitzung: 19.12.2013 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Anwesend: 22
Nach Vorberatung im Umwelt- und Planungsausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss:
1. Der Stadtrat nimmt die vorgebrachten
Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger zur
Kenntnis und würdigt diese wie folgt:
Regierung von Oberbayern (Höhere
Landesplanungsbehörde)
Die Anregung der Regierung, den Eingriff in die Natur
und Landschaft sowie die damit verbundenen erforderlichen Ersatz- und
Ausgleichsflächen einvernehmlich mit der Unteren Naturschutzbehörde sowie dem
Forstamt abzustimmen, wird nachgekommen. Die Planung erfolgt in enger
Abstimmung mit den genannten Behörden.
Regierung von Oberbayern (Landeseisenbahnaufsicht)
Die Eisenbahnaufsichtsbehörde erhebt grundsätzlich
keine Bedenken gegen die Planung. Der vorgebrachten Anregung, im südlichen
„Spitz“ des Grundstückes auf die im Plan dargestellte Bepflanzung zu
verzichten, wird nachgekommen.
Wasserwirtschaftsamt Traunstein
Die Anregung des Wasserwirtschaftsamtes,
unverschmutztes oder nur leicht verschmutztes Niederschlagswasser möglichst vor
Ort zu versickern, wird selbstverständlich umgesetzt. Aufgrund der Problematik
bei Ver- und Entsorgungsbetrieben kann dies allerdings nicht im Detail bereits
auf der Ebene des Bebauungsplans geregelt werden. Dies ist der konkreten
Entwässerungsplanung vorbehalten, in der selbstverständlich eine geordnete
Abwasserbeseitigung sowie die Vorgabe, dass unverschmutztes oder nur leicht
verschmutztes Niederschlagswasser versickert werden soll, berücksichtigt wird.
Landratsamt Traunstein (Untere Naturschutzbehörde)
Die Anregung der Unteren Naturschutzbehörde, dass bei
der Bestandsaufnahme zur artenschutzrechtlichen Prüfung nicht nur Horste von
Habichten sondern Horste von Greifvögeln allgemein zu berücksichtigen sind,
wird aufgenommen.
Das Eisenbahnbundesamt, die DB Services GmbH sowie das
Bayerische Landesamt für Denkmalpflege haben nur allgemeine Hinweise und
Anregungen vorgebracht.
2.1 Einwendungen von Vera und Bernhard Raschke
Das Ehepaar Raschke befürchtet, dass durch die Erweiterung
der Firma Schaumaier erhebliche zusätzliche Lärm- und Geruchsimmissionen
entstehen und dadurch ihre Betriebsleiterwohnung stark beeinträchtigt wird.
Auch wird befürchtet, dass die bestehende Erschließungsstraße für das
zusätzliche Verkehrsaufkommen nicht mehr ausreicht und entsprechend verbreitert
und ausgebaut werden müsste und dadurch eventuell eine Zahlungspflicht auch für
die Firma Raschke entsteht. Die Straße wurde in der Vergangenheit entsprechend
einer privatrechtlichen Vereinbarung bereits von den Grundstückseigentümern
anteilig bezahlt.
Des Weiteren wird vorgebracht, dass einer Verlagerung
des Wertstoffhofes auf das neue Betriebsgelände wegen der damit verbundenen
erheblichen Verkehrsbelastung nicht zugestimmt werden kann.
Hierzu wird wie folgt Stellung genommen:
Der Stadtrat hält die bestehende Erschließungsstraße
auch für den zusätzlichen Verkehr der Firma Schaumaier noch für ausreichend. Im
Rahmen des Bebauungsplanverfahrens kann die tatsächliche Nutzung des
Recyclingbetriebs noch nicht abschließend geklärt werden. Dies ist Gegenstand
des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens. In diesem wird
detailliert festgelegt, ob z. B. auch ein Wertstoffhof zulassungsfähig ist.
Selbstverständlich wurden die aus der Neuansiedlung entstehenden
Immissionen und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Umgebungsbebauung -
insbesondere auf die Betriebsleiterwohnung Raschke - geprüft. Das Gutachten
kommt dabei zu dem Schluss, dass bei entsprechender Umsetzung der im
Bebauungsplan vorgesehenen Schallschutzmaßnahmen die Betriebsleiterwohnung
nicht über das für Gewerbegebiete zulässige Maß hinaus beeinträchtigt wird.
2.2 Die weiteren vorliegenden
Bürgereinwendungen wenden sich insgesamt gegen folgende Punkte:
Gegenüber der Darstellung des Flächennutzungsplans
hätten sich die zu rodenden Flächen von ursprünglich 10.000 m² auf bis zu
17.000 m² vergrößert.
Zudem würde der vorhandene Wirtschaftsweg in die
Fläche mit einbezogen und damit weitere Rodungsflächen durch die Anlegung eines
neuen Weges erforderlich machen. Dadurch würde auch die Erholungsfunktion des
Waldes eingeschränkt, da der bestehende Rundwanderweg nicht mehr zur Verfügung
stünde. Lage und genauer Umfang der Ausgleichsflächen waren im bisherigen
Planentwurf noch nicht dargestellt. Diese sollten unbedingt unmittelbar vor Ort
nachgewiesen werden.
Würdigung durch den Stadtrat:
Bei der Änderung des Flächennutzungsplans wurde von
einer Fläche für das Sondergebiet Ver- und Entsorgung von ca. 1,2 Hektar
ausgegangen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wurde aber zur Regelung der
notwendigen Waldabstandsfläche erweitert. Insgesamt ist nun eine
Waldersatzfläche von 13.510 m² erforderlich, die auf dem Grundstück Fl.Nr. 438
nördlich des Ortsteils Kotzing im direkten Anschluss an den Haidforst durch die
Neuanlage eines struktur- und artenreichen Laubwaldes mit ausgeprägtem
Waldmantel geschaffen wird. Weitere 2.000 m² werden durch eine entsprechende
Aufforstung im Bereich Schmidham nachgewiesen.
Das überplante Teilstück des Wanderweges Nr. 15 wird
durch die Anlage eines „Pfades“ westlich des Plangebiets innerhalb der
Baumfallzone ersetzt. Die Durchgängigkeit für Erholungssuchende bleibt somit
erhalten, ohne dass weitere Rodungen des Haidforstes erforderlich sind.
Eine weitere Forststraße muss nicht angelegt werden.
Der Waldbestand kann über die westlich bereits vorhandene Forststraße
bewirtschaftet werden.
3. Nach Würdigung der im Rahmen der
vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebrachten Bedenken und Anregungen
billigt der Stadtrat den Bebauungsplanentwurf des Planungsbüros Schuardt
einschließlich Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 10.12.2013.
Das Bebauungsplanverfahren ist mit der öffentlichen
Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fortzuführen.