Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Anwesend: 22

Nach Vorberatung im Umwelt- und Planungsausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss:

 

1.     Der Stadtrat nimmt die vorgebrachten Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger zur Kenntnis und würdigt diese wie folgt:

 

Regierung von Oberbayern (Höhere Landesplanungsbehörde)

Die Anregung der Regierung, den Eingriff in die Natur und Landschaft sowie die damit verbundenen erforderlichen Ersatz- und Ausgleichsflächen einvernehmlich mit der Unteren Naturschutzbehörde sowie dem Forstamt abzustimmen, wird nachgekommen. Die Planung erfolgt in enger Abstimmung mit den genannten Behörden.

 

Regierung von Oberbayern (Landeseisenbahnaufsicht)

Die Eisenbahnaufsichtsbehörde erhebt grundsätzlich keine Bedenken gegen die Planung. Der vorgebrachten Anregung, im südlichen „Spitz“ des Grundstückes auf die im Plan dargestellte Bepflanzung zu verzichten, wird nachgekommen.

 

Wasserwirtschaftsamt Traunstein

Die Anregung des Wasserwirtschaftsamtes, unverschmutztes oder nur leicht verschmutztes Niederschlagswasser möglichst vor Ort zu versickern, wird selbstverständlich umgesetzt. Aufgrund der Problematik bei Ver- und Entsorgungsbetrieben kann dies allerdings nicht im Detail bereits auf der Ebene des Bebauungsplans geregelt werden. Dies ist der konkreten Entwässerungsplanung vorbehalten, in der selbstverständlich eine geordnete Abwasserbeseitigung sowie die Vorgabe, dass unverschmutztes oder nur leicht verschmutztes Niederschlagswasser versickert werden soll, berücksichtigt wird.

 

Landratsamt Traunstein (Untere Naturschutzbehörde)

Die Anregung der Unteren Naturschutzbehörde, dass bei der Bestandsaufnahme zur artenschutzrechtlichen Prüfung nicht nur Horste von Habichten sondern Horste von Greifvögeln allgemein zu berücksichtigen sind, wird aufgenommen.

 

Das Eisenbahnbundesamt, die DB Services GmbH sowie das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege haben nur allgemeine Hinweise und Anregungen vorgebracht.

 

2.1   Einwendungen von Vera und Bernhard Raschke

Das Ehepaar Raschke befürchtet, dass durch die Erweiterung der Firma Schaumaier erhebliche zusätzliche Lärm- und Geruchsimmissionen entstehen und dadurch ihre Betriebsleiterwohnung stark beeinträchtigt wird. Auch wird befürchtet, dass die bestehende Erschließungsstraße für das zusätzliche Verkehrsaufkommen nicht mehr ausreicht und entsprechend verbreitert und ausgebaut werden müsste und dadurch eventuell eine Zahlungspflicht auch für die Firma Raschke entsteht. Die Straße wurde in der Vergangenheit entsprechend einer privatrechtlichen Vereinbarung bereits von den Grundstückseigentümern anteilig bezahlt.

Des Weiteren wird vorgebracht, dass einer Verlagerung des Wertstoffhofes auf das neue Betriebsgelände wegen der damit verbundenen erheblichen Verkehrsbelastung nicht zugestimmt werden kann.

 

Hierzu wird wie folgt Stellung genommen:

Der Stadtrat hält die bestehende Erschließungsstraße auch für den zusätzlichen Verkehr der Firma Schaumaier noch für ausreichend. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens kann die tatsächliche Nutzung des Recyclingbetriebs noch nicht abschließend geklärt werden. Dies ist Gegenstand des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens. In diesem wird detailliert festgelegt, ob z. B. auch ein Wertstoffhof zulassungsfähig ist.

 

Selbstverständlich wurden die aus der Neuansiedlung entstehenden Immissionen und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Umgebungsbebauung - insbesondere auf die Betriebsleiterwohnung Raschke - geprüft. Das Gutachten kommt dabei zu dem Schluss, dass bei entsprechender Umsetzung der im Bebauungsplan vorgesehenen Schallschutzmaßnahmen die Betriebsleiterwohnung nicht über das für Gewerbegebiete zulässige Maß hinaus beeinträchtigt wird.

 

2.2   Die weiteren vorliegenden Bürgereinwendungen wenden sich insgesamt gegen folgende Punkte:

Gegenüber der Darstellung des Flächennutzungsplans hätten sich die zu rodenden Flächen von ursprünglich 10.000 m² auf bis zu 17.000 m² vergrößert.

Zudem würde der vorhandene Wirtschaftsweg in die Fläche mit einbezogen und damit weitere Rodungsflächen durch die Anlegung eines neuen Weges erforderlich machen. Dadurch würde auch die Erholungsfunktion des Waldes eingeschränkt, da der bestehende Rundwanderweg nicht mehr zur Verfügung stünde. Lage und genauer Umfang der Ausgleichsflächen waren im bisherigen Planentwurf noch nicht dargestellt. Diese sollten unbedingt unmittelbar vor Ort nachgewiesen werden.

 

Würdigung durch den Stadtrat:

Bei der Änderung des Flächennutzungsplans wurde von einer Fläche für das Sondergebiet Ver- und Entsorgung von ca. 1,2 Hektar ausgegangen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wurde aber zur Regelung der notwendigen Waldabstandsfläche erweitert. Insgesamt ist nun eine Waldersatzfläche von 13.510 m² erforderlich, die auf dem Grundstück Fl.Nr. 438 nördlich des Ortsteils Kotzing im direkten Anschluss an den Haidforst durch die Neuanlage eines struktur- und artenreichen Laubwaldes mit ausgeprägtem Waldmantel geschaffen wird. Weitere 2.000 m² werden durch eine entsprechende Aufforstung im Bereich Schmidham nachgewiesen.

Das überplante Teilstück des Wanderweges Nr. 15 wird durch die Anlage eines „Pfades“ westlich des Plangebiets innerhalb der Baumfallzone ersetzt. Die Durchgängigkeit für Erholungssuchende bleibt somit erhalten, ohne dass weitere Rodungen des Haidforstes erforderlich sind.

Eine weitere Forststraße muss nicht angelegt werden. Der Waldbestand kann über die westlich bereits vorhandene Forststraße bewirtschaftet werden.

 

3.    Nach Würdigung der im Rahmen der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebrachten Bedenken und Anregungen billigt der Stadtrat den Bebauungsplanentwurf des Planungsbüros Schuardt einschließlich Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 10.12.2013.

 

Das Bebauungsplanverfahren ist mit der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fortzuführen.