Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Vereine mit Sitz in Traunstein sowie Einzelkünstler aus Traunstein haben für öffentliche kulturelle Veranstaltungen – einschließlich deren Proben – im Kulturforum Klosterkirche keine Raummiete zu entrichten. Dies gilt nur soweit keine kommerziellen Zwecke verfolgt werden. Eintrittsentgelte dürfen erhoben werden, soweit keine Überschüsse über die Kosten der Veranstaltung erzielt werden. Dies ist mittels Abrechnung nachzuweisen. Veranstaltungen des Betreibers bzw. städtische Veranstaltungen genießen grundsätzlich Vorrang. Bereits vergebene bzw. vorreservierte Termine Dritter sind ebenfalls vorrangig. Die Vereine haben keinen Anspruch auf bestimmte Tage im Jahr.