Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Der Antrag zur Änderung des Bebauungsplangebiets Traunstorf Nord hinsichtlich der Festsetzung einer Vorgartenzone (Ziffern 4.2 und 4.7 der Festsetzung) wird abgelehnt, da die Festsetzung einer Vorgartenzone ein planerisches Grundelement des Bebauungsplans darstellt.