Sitzung: 18.11.2020 Ausschuss für Planung, Bau und Digitalisierung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Der Antrag zur Änderung des Bebauungsplangebiets Traunstorf Nord hinsichtlich der Festsetzung einer Vorgartenzone (Ziffern 4.2 und 4.7 der Festsetzung) wird abgelehnt, da die Festsetzung einer Vorgartenzone ein planerisches Grundelement des Bebauungsplans darstellt.