Sitzung: 10.12.2020 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Anwesend: 29
1. Der Stadtrat nimmt die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Einwendungen voll inhaltlich zur Kenntnis und würdigt diese wie folgt:
Wasserwirtschaftsamt Traunstein
Die ursprünglich vorgebrachten Bedenken des Wasserwirtschaftsamtes hat der
Stadtrat bereits in seiner Sitzung am 24.09.2020 gewürdigt. Der Stadtrat hält
an diesem Ergebnis voll inhaltlich fest. Die nochmals angesprochene Beseitigung
des Niederschlagswassers wird im Rahmen des nachfolgenden
Bebauungsplanverfahrens geregelt.
Landratsamt Traunstein, Untere Immissionsschutzbehörde
Entsprechend der vorliegenden gutachterlichen Bewertung des
Sachverständigenbüros Hoock & Partner wird der Immissionskonflikt im
nachfolgenden Bebauungsplanverfahren geregelt. Vorbehaltlich der entsprechenden
Beschlussfassungen durch den Stadtrat ist die Aufstellung eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplans vorgesehen, welcher ausschließlich einen
Betrieb für Garten- und Landschaftsbau sowie ein entsprechendes
Betriebsleiterwohnhaus vorsehen wird. Das Hoock & Partner
Sachverständigenbüro stellt in seiner Stellungnahme fest, dass der geplante
Garten- und Landschaftsbaubetrieb in keinem Konflikt mit dem Schutzanspruch der
Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche steht und dass
die Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses im Geltungsbereich des
Bebauungsplans keine Gefährdung der Betriebsabläufe bzw. des Bestandsschutzes
der benachbarten Gewerbebetriebe darstellen wird.
2. Nach Würdigung des Ergebnisses der Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit stellt der Stadtrat den Plan zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Traunstein einschließlich Begründung und Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 17.09.2020, fest.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung der Regierung von Oberbayern
einzuholen.