Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Anwesend: 29

1.     Der Stadtrat nimmt die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Einwendungen voll inhaltlich zur Kenntnis und würdigt diese wie folgt:

 

Wasserwirtschaftsamt Traunstein


Die ursprünglich vorgebrachten Bedenken des Wasserwirtschaftsamtes hat der Stadtrat bereits in seiner Sitzung am 24.09.2020 gewürdigt. Der Stadtrat hält an diesem Ergebnis voll inhaltlich fest. Die nochmals angesprochene Beseitigung des Niederschlagswassers wird im Rahmen des nachfolgenden Bebauungsplanverfahrens geregelt.


Landratsamt Traunstein, Untere Immissionsschutzbehörde


Entsprechend der vorliegenden gutachterlichen Bewertung des Sachverständigenbüros Hoock & Partner wird der Immissionskonflikt im nachfolgenden Bebauungsplanverfahren geregelt. Vorbehaltlich der entsprechenden Beschlussfassungen durch den Stadtrat ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans vorgesehen, welcher ausschließlich einen Betrieb für Garten- und Landschaftsbau sowie ein entsprechendes Betriebsleiterwohnhaus vorsehen wird. Das Hoock & Partner Sachverständigenbüro stellt in seiner Stellungnahme fest, dass der geplante Garten- und Landschaftsbaubetrieb in keinem Konflikt mit dem Schutzanspruch der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche steht und dass die Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses im Geltungsbereich des Bebauungsplans keine Gefährdung der Betriebsabläufe bzw. des Bestandsschutzes der benachbarten Gewerbebetriebe darstellen wird.

 

2.     Nach Würdigung des Ergebnisses der Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit stellt der Stadtrat den Plan zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Traunstein einschließlich Begründung und Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 17.09.2020, fest.


Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung der Regierung von Oberbayern einzuholen.