Sitzung: 23.01.2014 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8
Die Aufstellung einer Rundbogenhalle entspricht nicht den Vorraussetzungen nach § 35 BauGB, da die öffentlichen Belange beeinträchtigt werden.
Der beantragte Vorbescheid wird deshalb planungsrechtlich abgelehnt.