Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

Die Aufstellung einer Rundbogenhalle entspricht nicht den Vorraussetzungen nach § 35 BauGB, da die öffentlichen Belange beeinträchtigt werden.

Der beantragte Vorbescheid wird deshalb planungsrechtlich abgelehnt.