Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

Der beantragte Vorbescheid wird abgelehnt, da sich das beantragte Vorhaben hinsichtlich der Baumasse nicht in die maßgebliche Umgebungsbebauung einfügt.

 

Der Bauausschuss hält eine maximale Grundfläche von 145 m² bei einer Wandhöhe von 6,50 m für planungsrechtlich vertretbar. Die Verwaltung wird ermächtigt, sofern der Antragsteller seinen Antrag entsprechend abändert, die Genehmigung zu erteilen.