Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

1.     Das beantragte Vorhaben wird unter Einhaltung der Auflagen der Verwaltung genehmigt.

 

2.     Bis zur Fertigstellung des Vorhabens müssen 6 Stellplätze / Garagen benutzbar sein.

 

3.     Das Vorhaben wurde nur im vereinfachten Genehmigungsverfahren behandelt (beschränkter Prüfumfang). Auf die Einhaltung der baurechtlichen Anforderungen insbesondere auf die Barrierefreiheit einer Wohnung und auf die Erstellung eines Kinderspielplatzes wird hingewiesen.

        Der Spielplatz ist vor Erteilung der Baugenehmigung zeichnerisch noch nachzuweisen.