Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

1.   Für das Bewilligungsjahr 2020 (Beitragsersatz hier von April bis Juni 2020) trägt die Stadt Traunstein den kommunalen freiwilligen Anteil zum Beitragsersatz.

 

2.   Ebenso wird für das Bewilligungsjahr 2021 (Beitragsersatz von Januar bis – derzeit geplant – Mai 2021, ggf. auch über weitere Monate hinaus) durch die Stadt Traunstein der kommunale freiwillige Anteil zum Beitragsersatz geleistet.

 

3.   Die Verwaltung wird beauftragt, die Träger der Kindertageseinrichtungen der Stadt Traunstein entsprechend zu informieren.