Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Anwesend: 29

Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:

 

1.     Der Stadtrat nimmt die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Einwände voll inhaltlich zur Kenntnis und würdigt diese wie folgt:

 

1.1   Landesamt für Denkmalpflege

Bei der Aufstellung des Bebauungsplans hat das Landesamt für Denkmalpflege keine Bedenken vorgebracht. Da es sich hier um eine kleine Änderung handelt, wird der Bauherr im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens auf die erforderliche denkmalrechtliche Erlaubnis hingewiesen. Eine Planänderung ist nicht veranlasst.

 

1.2   Wasserwirtschaftsamt

Der Bebauungsplan enthält bereits einen Hinweis zum Thema wild abfließendes Oberflächenwasser. Eine Planänderung ist nicht veranlasst.

 

2.     Nach Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen hält der Stadtrat an der bisherigen Planung fest.

Gemäß § 2 Abs.1, §§ 8,9,10 und 13 a BauGB, Art. 81 BayBO und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern beschließt der Stadtrat die

 

„Änderung des Bebauungsplans an der Schierghoferstraße / Wolkersdorfer Straße“

 

bestehend aus der Planzeichnung sowie der Begründung in der Fassung vom 07.12.2020 als

 

Satzung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren mit der Amtlichen Bekanntmachung abzuschließen.