Sitzung: 24.06.2021 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, Anwesend: 31
1. Der Stadtrat nimmt die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Einwendungen voll inhaltlich zur Kenntnis und würdigt diese wie folgt:
1.1 Naturschutz, Landratsamt Traunstein
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise werden an den Vorhabensträger weitergeleitet. Eine Planänderung ist nicht veranlasst.
1.2 Wasserwirtschaftsamt Traunstein
Die Stellungnahme mit der Bestätigung der Umsetzung der fachlichen Empfehlungen wird zur Kenntnis genommen. Nachdem sich keine neuen wasserwirtschaftlich relevanten Sachverhalte ergeben haben, ist eine Planänderung nicht veranlasst.
1.3 Deutsche Bahn AG, DB Immobilien
Die Stellungnahme mit dem Hinweis, dass in einer Entfernung von mehr als 200 m von aktiven Bahnbetriebsanlagen (Bahnstromleitung) von Einflüssen auf den Bahnbetrieb nicht auszugehen ist, wird zur Kenntnis genommen. Der Hinweis auf die Sorgfaltspflichten wird an den Vorhabensträger weitergeleitet. Eine Planänderung ist nicht veranlasst.
1.4 Landratsamt Traunstein – Infektionsschutz,
Hygiene, Umweltmedizin, 25.03.2021
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung wurden im Zuge der Planung bereits geregelt und sind sichergestellt. Der Hinweis zur Regenwassernutzung wird an den Vorhabensträger weitergeleitet. Eine Planänderung ist nicht veranlasst.
1.5 Bund Naturschutz Traunstein
Die Stellungnahme mit dem Einverständnis für die Planungen und Maßnahmen auf dem Gebiet der Stadt Traunstein wird zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung ist nicht veranlasst.
Die Anregung zur Schaffung von Lebensräumen im Rahmen eines gemeindeübergreifenden Konzepts wird aufgenommen und soll in entsprechende Gespräche mit der Gemeinde Grabenstätt einfließen.
2. Nach Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen hält der Stadtrat an der bisherigen Planung fest.
Gemäß § 2 Abs.1, §§ 8,9 und 10 BauGB, Art. 81 BayBO und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern beschließt der Stadtrat den
„vorhabenbezogenen Bebauungsplan für den
Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 190/15 der Gemarkung Wolkersdorf“
bestehend aus der Planzeichnung, Begründung, Vorhaben- und Erschließungsplan mit Anlagen sowie dem Umweltbericht in der Fassung vom 17.03.2021 als
Satzung.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren mit der Amtlichen Bekanntmachung abzuschließen.