Nachtrag: 27.01.2014

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

Die Tektur zur Errichtung eines Doppelwohnhauses hinsichtlich der Errichtung eines Carports wird entsprechend den vorgelegten Antragsunterlagen genehmigt. Hinsichtlich der Einhaltung der Abstandsflächen wird eine Abweichung gemäß Art. 63 Abs. 1 BayBO erteilt. Sofern die formelle Nachbarzustimmung bis zur Bescheiderteilung nicht vorliegt, ist dem betroffenen Nachbarn ein Abdruck der Genehmigung zuzustellen.