Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Anwesend: 27

Auf Grund des Art. 68 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 63 ff. GO erlässt die Stadt Traunstein folgende Nachtragshaushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; dadurch werden

 

 

erhöht

um Euro

vermindert um Euro

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. der

Nachträge

 

 

 

gegenüber

bisher Euro

auf nunmehr

Euro verändert

im Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

die Einnahmen

1.307.000

120.000

61.847.000

63.034.000

die Ausgaben

1.653.400

466.400

61.847.000

63.034.000

 

 

 

 

 

im Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

die Einnahmen

2.745.400

1.451.400

18.163.000

19.457.000

die Ausgaben

1.724.400

430.400

18.163.000

19.457.000

 

§ 2

 

Die Nachtragshaushaltssatzung tritt zum 1. Januar 2021 in Kraft.