Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 1, Anwesend: 26

1.     Der Stadtrat beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplans „Altstadtkern“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB dahingehend, dass die Festsetzung unter Ziffer 5., Unterpunkt 10., Satz 3 wie folgt geändert wird:

„Auf den der Straße zugewandten Seite der Dächer sind Solar- und Photovoltaikanlagen nur unter Verwendung blendfreier Module zulässig.“

 

2.     Die Verwaltung wird beauftragt, das Änderungsverfahren mit der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einzuleiten.