Sitzung: 30.09.2021 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 1, Anwesend: 26
1. Der Stadtrat beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplans „Altstadtkern“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB dahingehend, dass die Festsetzung unter Ziffer 5., Unterpunkt 10., Satz 3 wie folgt geändert wird:
„Auf
den der Straße zugewandten Seite der Dächer sind Solar- und Photovoltaikanlagen
nur unter Verwendung blendfreier Module zulässig.“
2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Änderungsverfahren mit der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einzuleiten.