Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 1, Anwesend: 27

1.         Der Stadtrat beschließt die Verordnung der Stadt Traunstein über die Offenhaltung von Verkaufsstellen an bestimmten Tagen vom 07.03.2011, veröffentlicht im Amtsblatt (Traunsteiner Tagblatt) Nr. 10/11 vom 12.03.2011, zuletzt geändert durch Verordnung vom 29.12.2016, veröffentlicht im Amtsblatt (Traunsteiner Tagblatt) Nr. 1/2017 vom 07.01.2017 nach Maßgabe der nachfolgenden Verordnung zu ändern.

 

2.         Gleichzeitig kennt der Stadtrat den Jahrmarkt als Anlass zur Offenhaltung der Verkaufsstellen in Traunstein an.

 

3.         Eine örtliche Begrenzung auf Teile des Stadtgebietes wird – wegen des unverändert erwarteten, beträchtlichen Besucherstroms – nicht vorgenommen.