Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10

Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen beschließt die Gültigkeit der Richtlinie zur Förderung von gemeinnützigen Vereinen und sonstigen Institutionen für Investitionen und Beschaffungen um drei Jahre bis 31.12.2024 zu verlängern. Gleichzeitig wird auch bei der Beschaffung von Geräten und Ausstattungen die Zuschusshöhe auf max. 40.000 € je Vorhaben begrenzt.

 

Die aktuelle Fassung der Richtlinie ist als Anlage beigefügt.