Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Anwesend: 28

1.      Der Steuersatz (§ 5 der Zweitwohnungsteuersatzung) wird auf 18 v.H. festgelegt.

 

2.      Den Erlass der als Anlage beigefügten Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer (Zweitwohnungsteuersatzung – ZWStS-), welche zum 01.01.2022 in Kraft tritt.