Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Anwesend: 27

1.      Das Bürgerbegehren mit der Fragestellung und der Begründung wird für zulässig erklärt.

2.      Als Termin für die Durchführung des Bürgerentscheides wird Sonntag, 29. Mai 2022, 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr bestimmt.

3.      Zum Abstimmungsleiter wird der Fachbereichsleiter 4, Sicherheit und Ordnung, bestellt.

4.      Die Beförderung der Abstimmungsbriefe soll entgeltfrei erfolgen.