Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 16, Anwesend: 25

1.)  Die Ausstattung der Städt. Notunterkunft wird – insbesondere bzgl. Grund- Möblierung, Betten, abschließbare Schränke etc. – sowie in Hinblick auf eine ausreichende Zahl an Sanitär- & Küchenbereichen - umgehend verbessert. Dafür könnten vorrangig ggf. auch Mittel aus der Spendenaktion „Die im Dunkeln sieht man nicht“ verwendet werden.

 

2.)  Das Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung und weitere in diesem Zusammenhang zuständige Stellen der Verwaltung werden damit beauftragt, für auf dem Stadtgebiet obdachlos gewordener Mitbürger*Innen weitere - über die derzeit am Karl-Theodor-Platz 5 bestehende Städt. Notunterkunft hinausgehende - spezielle Akut-Angebote/Unterkünfte insbesondere für Frauen (mit und ohne Kinder) sowie für ältere Mitbürger*Innen (Ü 60) und Menschen mit Teilhabeeinschränkungen (barrierefrei) zu benennen und ständig vor- bzw. in der jeweiligen Notlage sofort abrufbar zu halten.

 

3.)  Die Städt. Notunterkunft am Karl-Theodor-Platz 5 soll künftig nur noch als Angebot an alleinstehende Männer im Einzelzimmer vorgehalten werden. In Mehrbettzimmern sollen ausschließlich noch Paare untergebracht werden. Anderweitige Belegungen in Mehrbettzimmern finden ausnahmslos nicht mehr statt. Bei nicht ausreichenden Kapazitäten, denen nur durch eine wiederum erfolgende Belegung in Mehrbett- Zimmern begegnet werden könnte, werden weitere – räumlich den Karl-Theodor-Platz 5 entkoppelte – Unterbringungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt. Dabei ist im Einzelfall - und wo zur Behebung der individuellen Notlage geeignet - auch das rechtlich bereits verfügbare Instrument der Beschlagnahme von Wohnungen durch die Sicherheitsbehörden anzuwenden.

 

4.)  Die Abteilung Liegenschaftsverwaltung wird damit beauftragt, ein transparentes System bzgl. der Berücksichtigung von Antragsteller*Innen bei der Vergabe von Sozialwohnungen zu entwerfen. Vorbild hierfür kann das Punktesystem der LH München sein. Wohnungssuchende erhalten dann regelmäßig (mind. alle 3 Monate) ein Anschreiben der Liegenschaftsverwaltung, dem sowohl die Dauer der Anhängigkeit Ihres bisherigen Wohnungsgesuchs, sowie der jeweils aktuelle Punktwert/ Dringlichkeit und die Anzahl der ebenfalls in gleicher Rangstufe als wohnungssuchend erfassten Personen in der gleichen Berechtigungsstufe nach erteiltem Wohnberechtigungsschein zu entnehmen sind. Darüber hinaus soll die Anzahl der auf dem Stadtgebiet aktuell vorhandenen Sozialwohnungen für den zutreffenden Personenkreis mitgeteilt werden (z.B. grds. bestehende 1-2 Zi.-Whg mit bis zu 50qm).

 

5.)  Die Etablierung eines regelmäßig (mind. aber alle 3 Monate) tagenden „Runden Tisches „Dahoam bleib´n - Hoam kemma“ unter Federführung/ Moderation der Großen Kreisstadt Traunstein. Regelmäßig eingeladen werden hierzu: VertreterInnen der Städtischen Liegenschaftsverwaltung (soz. Wohnungsbau), des Amts für Öffentliche Sicherheit und Ordnung, VertreterInnen des SG 2.24 am LRA TS (Hilfen nach §§ 67/68 SGB XII), sowie VertreterInnen von Akteuren der freien Träger / Wohlfahrtspflege, die bereits ein allgemeines und/oder spezielles Beratungs- & Unterstützungsangebot für Betroffene im Stadtgebiet anbieten oder künftig anbieten wollen. Im Idealfall sind auch Akteure am privaten Wohnungsmarkt einzubeziehen.