Sitzung: 05.05.2022 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 16, Anwesend: 25
1.) Die Ausstattung der Städt. Notunterkunft wird
– insbesondere bzgl. Grund- Möblierung,
Betten, abschließbare Schränke etc. – sowie in Hinblick auf eine ausreichende Zahl an Sanitär- &
Küchenbereichen - umgehend verbessert. Dafür
könnten vorrangig ggf. auch Mittel aus der Spendenaktion „Die im Dunkeln
sieht man nicht“ verwendet werden.
2.) Das
Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung und weitere in diesem Zusammenhang zuständige Stellen der
Verwaltung werden damit beauftragt, für auf dem
Stadtgebiet obdachlos gewordener Mitbürger*Innen weitere - über die derzeit am Karl-Theodor-Platz 5 bestehende Städt.
Notunterkunft hinausgehende - spezielle Akut-Angebote/Unterkünfte insbesondere für
Frauen (mit und ohne Kinder) sowie für ältere Mitbürger*Innen (Ü 60) und Menschen mit Teilhabeeinschränkungen (barrierefrei)
zu benennen und ständig vor- bzw. in der jeweiligen Notlage sofort abrufbar
zu halten.
3.) Die
Städt. Notunterkunft am Karl-Theodor-Platz 5 soll künftig nur noch als Angebot
an alleinstehende Männer im
Einzelzimmer vorgehalten werden. In Mehrbettzimmern sollen ausschließlich noch Paare untergebracht werden.
Anderweitige Belegungen in Mehrbettzimmern
finden ausnahmslos nicht mehr statt. Bei nicht ausreichenden Kapazitäten, denen nur durch eine wiederum
erfolgende Belegung in Mehrbett- Zimmern
begegnet werden könnte, werden weitere – räumlich den Karl-Theodor-Platz 5 entkoppelte –
Unterbringungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt. Dabei ist im Einzelfall - und wo zur Behebung der
individuellen Notlage geeignet - auch das rechtlich
bereits verfügbare Instrument der Beschlagnahme von Wohnungen durch die Sicherheitsbehörden anzuwenden.
4.) Die
Abteilung Liegenschaftsverwaltung wird damit beauftragt, ein transparentes System bzgl. der Berücksichtigung von Antragsteller*Innen
bei der Vergabe von Sozialwohnungen
zu entwerfen. Vorbild hierfür kann das Punktesystem der LH München sein. Wohnungssuchende erhalten
dann regelmäßig (mind. alle 3 Monate) ein
Anschreiben der Liegenschaftsverwaltung, dem sowohl die Dauer der Anhängigkeit Ihres bisherigen Wohnungsgesuchs, sowie
der jeweils aktuelle Punktwert/ Dringlichkeit
und die Anzahl der ebenfalls in gleicher Rangstufe als wohnungssuchend erfassten Personen in der gleichen
Berechtigungsstufe nach erteiltem Wohnberechtigungsschein
zu entnehmen sind. Darüber hinaus soll die Anzahl der auf dem Stadtgebiet aktuell vorhandenen
Sozialwohnungen für den zutreffenden Personenkreis mitgeteilt werden (z.B. grds.
bestehende 1-2 Zi.-Whg mit bis zu 50qm).
5.) Die
Etablierung eines regelmäßig (mind. aber alle 3 Monate) tagenden „Runden Tisches „Dahoam bleib´n - Hoam kemma“ unter Federführung/ Moderation der Großen Kreisstadt Traunstein. Regelmäßig
eingeladen werden hierzu: VertreterInnen der
Städtischen Liegenschaftsverwaltung (soz. Wohnungsbau), des Amts für Öffentliche Sicherheit und Ordnung,
VertreterInnen des SG 2.24 am LRA TS (Hilfen
nach §§ 67/68 SGB XII), sowie VertreterInnen von Akteuren der freien
Träger / Wohlfahrtspflege, die
bereits ein allgemeines und/oder spezielles Beratungs- & Unterstützungsangebot für Betroffene im
Stadtgebiet anbieten oder künftig anbieten wollen. Im Idealfall
sind auch Akteure am privaten Wohnungsmarkt einzubeziehen.