Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10

Der Ausschuss für Kultur und Sport beschließt, einen Hilfsfonds für Vereine in Höhe von 40.000 € aufzulegen. Daraus werden städtische Vereine unterstützt mit einem nichtrückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 50 % der nachgewiesenen weggefallenen Gewinne oder Nettoeinnahmen aus Veranstaltungen im Vergleich zu den Vorjahreszeiträumen 2018 und 2019. Der Zuschuss beträgt maximal 2.000 Euro je Verein.

 

Antragsberechtigt sind Vereine mit Sitz in Traunstein. Voraussetzungen für die Gewährung einer finanziellen Leistung sind:

 

-       Fristgerecht eingereichtes Antragsschreiben

-       Nachweis eines wirtschaftlichen Nachteils aufgrund coronabedingt weggefallener Einnahmen im Zeitraum 15. März 2020 bis 14. März 2022. Der Einnahmeausfall ist anhand geeigneter Nachweise über Gewinne oder Nettoeinnahmen aus entsprechenden Veranstaltungen in den Vorjahreszeiträumen 2018 und 2019 darzulegen.

-       Nachweis, dass alle möglichen staatlichen Förder- und Hilfsprogramme in Anspruch genommen wurden (ggf. ist der Ablehnungsbescheid vorzulegen).

-       Vorlage der Kassenbücher 2018, 2019, 2020 und 2021 (samt Rücklagenübersicht)

-       Auf Anforderung sind der Stadt Traunstein weitere Unterlagen zur Prüfung vorzulegen.