Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 10, Anwesend: 29

1.     Der Stadtrat nimmt das Ergebnis der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung voll inhaltlich zur Kenntnis und würdigt diese wie folgt:

 

1.1   Regierung von Oberbayern

 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Bauleitplanverfahren soll das Baurecht für bereits provisorische PKW-Stellplätze auf einer landwirtschaftlichen Fläche schaffen. Der Bedarf an diesen PKW-Stellplätzen besteht dringend.

Eine dauerhafte Überbauung der Planungsfläche mit einem mehrgeschossigen Parkhaus oder Tiefgarage ist aufgrund des bestehenden Erbpachtverhältnisses und nicht zuletzt aus Kostengründen nicht möglich. Auch würde eine Überbauung mit mehrgeschossigen Gebäuden eine vollflächige Versiegelung der Fläche nach sich ziehen, diese können nur unter hohem Aufwand rückgebaut werden.

Die Deutsche Bahn AG DB Immobilien (Betreiber) wurde wegen der 110-kV-Leitung am Verfahren beteiligt. Die Ergebnisse wurden in den Bebauungsplan eingearbeitet.

 

1.2   Landratsamt Traunstein –Naturschutz

 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

·         Ersatz des bisher nicht erbrachten Ausgleichs:

Dem Einwand wird stattgegeben. Der Ersatz des Ausgleichs wird geändert und auf 1:2 erhöht.

 

·         Kritik an der Kleinfläche AF1 als Ausgleich:

Die Fläche AF1 wird geändert und mit einer Pflanzbindungssignatur versehen. Sie stellt somit eine Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahme dar. Die Ersatz-Ausgleichsfläche wird extern erbracht.

 

·         Korrektur der Ausgleichsflächenberechnung:

Die Parkplatzfläche wird wasserdurchlässig ausgeführt und durch einen Grünstreifen nach Norden zur offenen Flur hin eingegrünt. Somit wird dem Schutzgut Boden und Wasser, sowie dem Schutzgut Landschaftsbild Rechnung getragen. Im gesamten Geltungsbereich sind die nutzbaren Dachflächen der Gebäude bzw. baulichen Anlagen innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zu mind. 50 % mit Photovoltaikmodulen zur Nutzung der einfallenden solaren Strahlungsenergie auszustatten (Solarmindestfläche). Daher wird der Forderung nach einem Faktor von 0,5 stattgegeben.

 

·         Grünordnung:

Die Umsetzung des neuen Pflanzgebotes wird bei der Ausführung beachtet.

 

Die Grünordnung sieht eine genau definierte Eingrünung mit einer 3-reihigen Gehölzpflanzung bestehend aus Sträuchern und einer Überstellung mit Bäumen I. Ordnung gem. Planzeichen vor. Der Hinweis auf eine unkonkrete Festsetzung kann nicht nachvollzogen werden.

 

Die Festsetzung zur Grünordnung IV.2.2 entfällt aus ökologischen Gründen in der weiterführenden Planung, da die konkrete Parkplatzplanung Solar-Überdachungen vorsieht. Dadurch ist eine Überstellung der Parkplätze mit Großbäumen nicht mehr möglich. Dadurch entsteht eine Reduzierung der Minimierungsmaßnahmen in der Baufläche. Ausgleichend dazu werden den o.a. geforderten Änderungen zur Ausgleichsfläche stattgegeben.

Bereits unter den Festsetzungen zur Grünordnung IV.8.0 ist festgesetzt, dass zum Bauantrag ein fachlich qualifizierter Freiflächengestaltungsplan mindestens im Maßstab  1:500 vorzulegen ist.

Das vorliegende Bauleitplanverfahren soll das Baurecht für bereits provisorische PKW-Stellplätze auf einer landwirtschaftlichen Fläche schaffen, um den Missstand aufzuheben, die Fläche einzugrünen und dementsprechenden Ausgleich zu erbringen. Der Bedarf an diesen PKW-Stellplätzen besteht dringend. Eine dauerhafte Überbauung der Planungsfläche mit einem mehrgeschossigen Parkhaus oder Tiefgarage ist auf Grund des bestehenden Erbpachtverhältnisses und nicht zuletzt aus Kostengründen nicht möglich.

 

1.3   DB Energie GmbH, München

 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Unterlagen ist nicht erforderlich.

Die 110-kV-Bahnstromleitung ist im Bebauungsplan berücksichtigt. Der Bestand und Betrieb zur Aufrechterhaltung der Bahnstromversorgung ist auf Dauer gewährleistet.

 

Die DB Energie GmbH wird im Rahmen der Einzel-Bauanträge beteiligt. Die Hinweise auf die Baubeschränkungen sind bereits in den Bebauungsplanunterlagen enthalten (Hinweise Planteil, Begründung).

 

Die Hinweise auf den Brandschutz sowie des Maststandorts sind bereits in den Bebauungsplanunterlagen enthalten (Hinweise Planteil, Begründung).

 

Der Stellungnahme wird stattgegeben. Der Geltungsbereich im Bereich des Maststandortes wird zurückgenommen. In diesem Bereich behält der ursprüngliche Bebauungsplan zur Erweiterung und Änderung des Gewerbegebietes „Chiemseestraße“ seine Rechtsgültigkeit.

 

1.4   Landratsamt Traunstein- Infektionsschutz, Hygiene und Umweltmedizin

 

Die Trinkwasserversorgung für die Planungsfläche ist sichergestellt. Hierbei handelt es sich um PKW-Stellplätze.

Im Änderungsbereich des Bebauungsplanes ist nicht mit einem Anfall von Schmutzwasser (soziales Abwasser) zu rechnen, da hier PKW-Parkplätze errichtet werden.

Die Stadt nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Eine Änderung der Unterlagen ist nicht erforderlich.

 

1.5   Deutsche Bahn AG DB Immobilien

 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Unterlagen ist nicht erforderlich

 

1.6   SG Stadtentwässerung

 

Die Entwässerung erfolgt im Trennsystem. Das Niederschlagswasser wird versickert.

Für das Einzelbauvorhaben wird derzeit die Eingabeplanung und die Entwässerungsplanung durchgeführt. Lt. Aussage des Planers kann die Rückhaltung bei Starkregen sichergestellt werden. Der Nachweis wird im Rahmen des Antrags zur Einzelbaugenehmigung der Fachstelle vorgelegt.

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Unterlagen ist nicht erforderlich.

 

1.7   Landratsamt Traunstein – Immissionsschutz und Abfallrecht

 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Begründung wird hinsichtlich der Schallbewertung ergänzt.

 

1.8   Bund Naturschutz Traunstein e.V.

 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Der Flächenverbrauch ist der Stadt Traunstein durchaus bewusst. Das vorliegende Bauleitplanverfahren soll das Baurecht für bereits provisorische PKW-Stellplätze auf einer landwirtschaftlichen Fläche schaffen. Der Bedarf an diesen PKW-Stellplätzen besteht dringend.

Das ÖPNV-Angebot wird von einigen Mitarbeitern genutzt. Im Rahmen der Bauleitplanung kann jedoch kein Einfluss auf das ÖPNV-Angebot oder die PKW-Nutzung der einzelnen Mitarbeiter genommen werden.

Eine dauerhafte Überbauung der Planungsfläche mit einem mehrgeschossigen Parkhaus oder Tiefgarage ist auf Grund des bestehenden Erbpachtverhältnisses und nicht zuletzt aus Kostengründen nicht möglich. Auch würde eine Überbauung mit mehrgeschossigen Gebäuden eine vollflächige Versiegelung der Fläche nach sich ziehen, diese können nur unter hohem Aufwand rückgebaut werden. Die geplanten PKW-Stellplätze sind gem. Festsetzung wasserdurchlässig zu gestalten.

Hinsichtlich der Dachnutzung für Solarenergie wurden Festsetzungen getroffen.

 

 

2.     Nach umfassender Würdigung des Ergebnisses der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Einwendungen der Träger öffentlicher Belange billigt der Stadtrat den Bebauungsplanentwurf einschließlich der Begründung mit Umweltbericht sowie Ausgleichsflächenplanung in der Fassung vom 15.03.2022.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren mit der öffentlichen Auslegung fortzuführen.