Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 10, Anwesend: 29

1.    Der Stadtrat nimmt das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit voll inhaltlich zur Kenntnis und würdigt diese wie folgt:

 

à Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange


Die vorgebrachten Bedenken sind weitgehend in der aktuellen Planfassung berücksichtigt. Darüber hinaus sieht der Stadtrat keinen Handlungsbedarf.

Gegenüber der Regierung von Oberbayern kann der tatsächliche Bedarf konkret und nachvollziehbar nachgewiesen werden. Aus dem städtischen Flächenmanagement ist auch klar ersichtlich, dass es keine aktuell nutzbaren Flächenpotentiale im Innenbereich gibt.

 

à Öffentlichkeitsbeteiligung


Die vorgebrachten Bedenken richten sich im Wesentlichen gegen den Flächen- und Energieverbrauch der geplanten Einfamilienhäuser.

Der Bedarf an Einfamilienhäusern für junge Familien im Stadtgebiet ist groß. Beim letzten Ansiedlungsmodell im Ortsteil Traunstorf musste über 150 berechtigten Familien eine Absage erteilt werden.

In der Planung sind aber auch Geschosswohnungsbauten vorgesehen, um allen Generationen gerecht zu werden. In der Mitte des Planungsgebiets ist auch eine Gemeinschaftsfläche geplant.


Das Fahrtrecht von Hr. Lenz bleibt erhalten.

Die naturschutzrechtlichen Bestimmungen werden eingehalten.

 

 

2.    Nach Kenntnisnahme und Würdigung des Ergebnisses der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, billigt der Stadtrat den Bebauungsplanentwurf einschließlich der Begründung des Büros ing. vom 30.06.2022.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren mit der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fortzuführen.