Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Anwesend: 24

Nach Vorberatung im Planungsausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss:

 

1.     Der Stadtrat nimmt die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Einwendungen voll inhaltlich zur Kenntnis und würdigt diese wie folgt:

 

        Hermann und Marlies Koch sowie Mitunterzeichner

 

        Der südliche Stadteingangsbereich ist bereits jetzt durch größere Gewerbebauten geprägt. Die im Bebauungsplan maximale Längenbegrenzung auf 75 m ist erforderlich, um den unterschiedlichen betrieblichen und wirtschaftlichen Interessen der ansiedlungswilligen Betriebe gerecht zu werden und um eine größtmögliche Flexibilität zu gewährleisten. Dies gilt auch hinsichtlich der vom Bebauungsplan zugelassenen unterschiedlichen Dachformen. Eine gewisse Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes, insbesondere auch in der Sichtbeziehung von Höhenlagen lässt sich leider nicht vermeiden, wenn man dem Zweck eines Gewerbegebiets, und der bundesbaugesetzlich gewünschten Nutzung von Dachflächen zur Gewinnung erneuerbarer Energien Rechnung tragen will.

 

Herr Matthias Landler

 

        Die ökologischen Maßnahmen zur Umsetzung des Ausgleichsflächenbebauungsplans wurden durch die beauftragte Firma bereits Anfang des Jahres 2013 umgesetzt. Grenzübergreifende Drainageleitungen wurden nicht vorgefunden. Im Übrigen wird durch die Maßnahmen eine Verbesserung der Retentionsfähigkeit hergestellt, die in Hochwassersituationen zu einer merklichen Dämpfung der Fließgeschwindigkeit und Zurückhaltung der Wassermengen führt. Für das Grundstück von Herrn Landler bedeutet dies sogar eine Entlastung bei Hochwassersituationen. Im Übrigen konnte die Funktionalität bereits während des Hochwassers 2013 beobachtet werden.

 

        Gemeinde Siegsdorf

 

        Der von der Gemeinde befürchtete Entzug von weiterer Kaufkraft wird vom Stadtrat nicht gesehen. Im ausgewiesenen Gewerbegebiet sind großflächige Einzelhandelsbetriebe, die Auswirkungen auf die Handelslandschaft in Siegsdorf hätten, nicht zulässig.

        Im Übrigen ist nach den Erkenntnissen der Stadt nicht damit zu rechnen, dass sich in dem Gebiet vermehrt Einzelhandelsbetriebe ansiedeln werden.

 

Landratsamt Traunstein, Untere Naturschutzbehörde

 

        Die vom Landratsamt beanstandete Konkretisierung hinsichtlich der ursprünglich vorgesehenen extensiven Beweidung wurde in Absprache mit der beauftragten Firma gestrichen.

        Die geforderten beschränkt-persönlichen Dienstbarkeiten zur Sicherung der Ausgleichsfläche liegen bereits vor. Selbstverständlich erfolgt auch die Meldung der Ausgleichsfläche an das LFU.

 

2.     Nach Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen beschließt der Stadtrat gemäß § 2 Abs. 1, §§ 8, 9 und 10 BauGB, Art. 81 BayBO und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern den

 

        Bebauungsplan für das Gewerbegebiet zwischen der Sonntagshornstraße und der neuen Südspange im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 188, 189, 190, 190/3, 191, 266, 267 und 188/2 (Teilfläche) der Gemarkung Haslach sowie Fl.Nr. 760 der Gemarkung Vogling (naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche)

 

        bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung sowie dem Umweltbericht in der Fassung vom 06.06.2013

 

als Satzung.

 

        Die Verwaltung wird beauftragt, das Ergebnis der beschlussmäßigen Würdigung den Einwendungsführern mitzuteilen und das Verfahren mit der Amtlichen Bekanntmachung abzuschließen.