Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Der Haupt- und Personalausschuss beschließt, dass die Entscheidung über das Verlangen eines Kostenersatzes, nach einem Unwetter- und Hochwasserereignis, wieder innerhalb einer Einzelfallprüfung und unter Ausübung des Verwaltungsermessens erfolgen soll. Dementgegen stehende Beschlüsse und Anordnungen werden aufgehoben.