Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 4, Anwesend: 25

Der Stadtrat beschließt,

 

mehrheitlich beschlossen   dafür: 21  dagegen: 4  anwesend: 25 

 

1.         dem Oberbürgermeister wird Befreiung vom Verbot der Mehrfachvertretung des §181 Alt 2. BGB, insbesondere im Falle betreffend Grundstücksgeschäfte und/oder von Rechtsgeschäften betreffend Beteiligungen erteilt. Eine weitergehende Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB wird ausdrücklich nicht erteilt,

 

mehrheitlich beschlossen   dafür: 20  dagegen: 5  anwesend: 25 

 

2.         Rechtsgeschäfte, die unter Verstoß gegen das Verbot der Mehrfachvertretung des §181 Alt 2. BGB, insbesondere Grundstücksgeschäfte in der Vergangenheit geschlossen und mitunter noch schwebend unwirksam sind, werden hiermit genehmigt.