Sitzung: 29.09.2022 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 4, Anwesend: 25
Der Stadtrat
beschließt,
mehrheitlich
beschlossen dafür: 21 dagegen: 4
anwesend: 25
1. dem
Oberbürgermeister wird Befreiung vom Verbot der Mehrfachvertretung des §181 Alt
2. BGB, insbesondere im Falle betreffend Grundstücksgeschäfte und/oder von Rechtsgeschäften
betreffend Beteiligungen erteilt. Eine
weitergehende Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB wird ausdrücklich
nicht erteilt,
mehrheitlich
beschlossen dafür: 20 dagegen: 5
anwesend: 25
2. Rechtsgeschäfte,
die unter Verstoß gegen das Verbot der Mehrfachvertretung des §181 Alt 2. BGB,
insbesondere Grundstücksgeschäfte in der Vergangenheit geschlossen und mitunter
noch schwebend unwirksam sind, werden hiermit genehmigt.