Sitzung: 29.09.2022 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 4, Anwesend: 24
Der Stadtrat
beschließt:
1. Die Umlegung
gem. § 46 Abs. 1 BauGB für das Baugebiet Seiboldsdorf (Teilflächen aus
Fl.-Nrn. 289, 291 und 292 sowie die Fl.-Nrn.
289/2, 291/2 sowie 292/14 in der Gmk. Haslach)
wird angeordnet.
2. Die
Verwaltung wird ermächtigt, eine Vereinbarung mit dem Amt für Digitalisierung,
Breitband und Vermessung Traunstein über
die Übertragung der Befugnisse der Umlegung
abzuschließen.