Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 4, Anwesend: 24

Der Stadtrat beschließt:

 

1. Die Umlegung gem. § 46 Abs. 1 BauGB für das Baugebiet Seiboldsdorf (Teilflächen aus

    Fl.-Nrn. 289, 291 und 292 sowie die Fl.-Nrn. 289/2, 291/2 sowie 292/14 in der Gmk. Haslach)

    wird angeordnet.

 

2. Die Verwaltung wird ermächtigt, eine Vereinbarung mit dem Amt für Digitalisierung,

    Breitband und Vermessung Traunstein über die Übertragung der Befugnisse der Umlegung

    abzuschließen.