Beschluss: mehrheitlich beschlossen

mehrheitlich beschlossen   dafür: 9  dagegen: 2  anwesend: 11 

 

1.   Hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze nach Norden wird eine Ausnahme gemäß
§ 34 Abs. 2 i. V. m. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.

 

mehrheitlich beschlossen   dafür: 7  dagegen: 4  anwesend: 11 

 

2.   Einer Ausnahme gemäß § 34 Abs. 2 i. V. m. § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der Überschreitung der faktischen Baugrenze durch eine weitere Bebauung im südlichen Grundstücksbereich wird zugestimmt.