Sitzung: 22.09.2022 Ausschuss für Planung, Bau und Digitalisierung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
mehrheitlich
beschlossen dafür: 9 dagegen: 2
anwesend: 11
1.
Hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze
nach Norden wird eine Ausnahme gemäß
§ 34 Abs. 2 i. V. m. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.
mehrheitlich
beschlossen dafür: 7 dagegen: 4
anwesend: 11
2. Einer Ausnahme gemäß § 34 Abs. 2 i. V. m. § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der Überschreitung der faktischen Baugrenze durch eine weitere Bebauung im südlichen Grundstücksbereich wird zugestimmt.