Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Anwesend: 29

Der Stadtrat beschließt:

 

Auf Grund des Art. 68 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Traunstein folgende Nachtragshaushaltssatzung:

 

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; dadurch werden

 

 

erhöht

um Euro

vermindert um Euro

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. der Nachträge

 

 

 

gegenüber

bisher Euro

auf nunmehr

Euro verändert

im Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

die Einnahmen

2.821.400

1.290.400

67.500.000

69.031.000

die Ausgaben

2.194.100

663.100

67.500.000

69.031.000

 

 

 

 

 

im Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

die Einnahmen

1.552.600

249.600

17.763.000

19.066.000

die Ausgaben

2.616.000

1.313.000

17.763.000

19.066.000

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird von 5.185.000 Euro um 8.340.000 Euro erhöht und damit auf 13.525.000 Euro neu festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Die Nachtragshaushaltssatzung tritt zum 1. Januar 2022 in Kraft.