Sitzung: 24.11.2022 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Anwesend: 29
1.
Die
Straße „Am Weiher“ ist mit einer Länge
von 318 m gemäß Art. 6 BayStrWG als
Ortsstraße (Art. 46 Abs.2 BayStrWG) öffentlich zu widmen.
2.
Die
Straße „Auenweg“ ist mit einer Gesamtlänge von 289 m gemäß Art. 6 BayStrWG als
Ortsstraße (Art. 46 Abs.2 BayStrWG) öffentlich zu widmen. Davon werden 113 m
des bisherigen öffentlichen Feld- und Waldweges zur Ortsstraße aufgestuft (Art.
7 Abs. 1 BayStrWG).
3.
Die
Verwaltung wird beauftragt, das formelle Widmungsverfahren durchzuführen.