Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Anwesend: 29

1.      Die Straße „Am Weiher“  ist mit einer Länge von 318 m  gemäß Art. 6 BayStrWG als Ortsstraße (Art. 46 Abs.2 BayStrWG) öffentlich zu widmen.

 

2.      Die Straße „Auenweg“ ist mit einer Gesamtlänge von 289 m gemäß Art. 6 BayStrWG als Ortsstraße (Art. 46 Abs.2 BayStrWG) öffentlich zu widmen. Davon werden 113 m des bisherigen öffentlichen Feld- und Waldweges zur Ortsstraße aufgestuft (Art. 7 Abs. 1 BayStrWG).

 

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, das formelle Widmungsverfahren durchzuführen.