Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 3, Anwesend: 28

1.  Der Stadtrat nimmt die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Einwendungen voll inhaltlich zur Kenntnis und würdigt diese wie folgt:

 

1.1   DB AG

 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung ist nicht veranlasst.

 

1.2   DB Energie GmbH

 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

Die 110-kV-Bahnstromleitungen (Freileitungen) mit dem Schutzstreifen ist im Bebauungsplan dargestellt.

 

Die einzelnen Hinweise sind in der Begründung bereits enthalten und werden beim Einzelvorhaben entsprechend gewürdigt.

 

1.3   Wasserwirtschaftsamt

 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Unterlagen wurden nachrichtlich angepasst. Eine Planänderung ist nicht veranlasst.

 

1.4   Regierung von Oberbayern

 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

1.5   Landratsamt Traunstein – Naturschutz

 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Die Ausgleichsfläche wird vom privaten Ökokonto auf der Flur-Nr. 915 und 949 Gemarkung Wonneberg abgezogen. Der Ausgleich ist auch unabhängig vom Ökokonto umsetzbar und wird vollständig hergestellt. Die abschließende Beurteilung wird durch ein Fachbüro erstellt und dem Landratsamt Traunstein übermittelt.

Die exakte Lage und Größe der Ausgleichsfläche für den Bebauungsplan ist der Ausgleichsflächenplanung Teilflächen aus Fl.Nr. 949, Gemarkung Wonneberg zur 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Chiemseestraße“ M 1:1.000, 15.03.2022, Mühlbacher und Hilse Landschaftsarchitekten PartGmbH, Traunstein (grüne Umgrenzung gem. Legende), die bereits Bestandteil des Bebauungsplanes ist, zu entnehmen.

 

1.6   Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten – Bereich Landwirtschaft

 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Ausgleichsfläche wird vom privaten Ökokonto auf der Flur-Nr. 915 und 949 Gemarkung Wonneberg (Ökokonto Maier Egerdach) abgezogen. Dieses Ökokonto wurde in einem separaten Verfahren geplant, mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Traunstein abgestimmt und genehmigt. Die Ökokontofläche ist dinglich gesichert. Die Planung und Umsetzung des Ökokontos, von welchem die Ausgleichsfläche in vorliegendem Verfahren abgezogen wird, ist bereits vollzogen und nicht Bestandteil des Bebauungsplanes.

Der Forderung der Unteren Naturschutzbehörde vom 13.11.2020 zur Erhöhung des Ausgleichsfaktors wurde stattgegeben. Die Parkfläche wird sich massiv auf das Landschaftsbild auswirken und einen komplett flächigen Eingriff darstellen. Es werden zwar Vermeidungsmaßnahmen festgesetzt, nichts desto weniger wird das Maximum der möglichen Umnutzung angewandt, sodass ein Faktor von mind. 0,5 von Seiten des Landratsamtes als nötig erachtet wurde.

 

1.7   Brandschutzdienststelle

 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Der Hinweis auf das Merkblatt W405 und die ausreichende Bereitstellung von Löschwasser, ggf. auch durch den Bauwerber, ist bereits in der Begründung enthalten. Die Ausführungen bzw. Richtlinien der Zufahrten, Zugänge und Flächen für die Feuerwehr ist der Hinweis auf die Zugänglichkeit und die Richtlinien in der Begründung enthalten

 

1.8   Bund Naturschutz Traunstein e.V.

 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Der Flächenverbrauch, auch hinsichtlich auf die Landwirtschaft, ist der Stadt Traunstein durchaus bewusst. Der Bedarf an diesen PKW-Stellplätzen besteht dringend. Insbesondere ist diese Parkplatzerweiterung als Erweiterungsfläche für einen bestehenden Betrieb zu sehen. Bei einer Aussiedlung des Betriebes, wenn die benötigten Flächen nicht geschaffen werden, ist mit einer noch größeren Neuversiegelung und ggf. einer Brachfallung des Bestandsgebäudes zu rechnen. Somit sieht die Stadt die Erweiterung als gerechtfertigt an.

Wie bereits zur Stellungnahme vom 11.10.2020 ausgeführt, ist die dauerhafte Überbauung der Planungsfläche mit einem mehrgeschossigen Parkhaus oder Tiefgarage auf Grund des bestehenden Erbpachtverhältnisses und nicht zuletzt aus Kostengründen nicht möglich.

Auch würde eine Überbauung mit mehrgeschossigen Gebäuden eine vollflächige Versiegelung der Fläche nach sich ziehen, diese können nur unter hohem Aufwand rückgebaut werden.

 

Eine Wandbegrünung ist nicht möglich, da die geplanten PV-Carports allseitig offen sind und damit auch die Durchlässigkeit der Stellplatzbefestigung (wasserdurchlässige Bauweise) gegeben ist.

Das ÖPNV-Angebot wird von einigen Mitarbeitern genutzt. Im Rahmen der Bauleitplanung kann jedoch kein Einfluss auf das ÖPNV-Angebot oder die PKW-Nutzung der einzelnen Mitarbeiter genommen werden. Der Hinweis wird jedoch von der Stadt zur Kenntnis genommen.

Das Planungsgebiet liegt in keinem Trinkwasserschutzgebiet. Die Begründung wird unter Punkt 10.1.3.4.2 korrigiert.

 

2.  Nachdem die sich aus den Stellungnahmen des Wasserwirtschaftsamtes und des Bund Naturschutz ergebenen Änderungen bzw. Hinweise nur geringfügig sind, ist eine erneute Auslegung des Bebauungsplanentwurfs nicht erforderlich.

 

3.  Nach umfassender Würdigung hält der Stadtrat an der bisherigen Planung fest.

 

Gemäß § 2 Abs.1, §§ 8,9 und 10 BauGB, Art. 81 BayBO und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern beschließt der Stadtrat den

 

„Bebauungsplan für die Änderung und Erweiterung des Gewerbegebiets an der Chiemseestraße auf den Grundstücken Fl.Nr. 921/5 und Teilfläche aus Fl.Nr. 921/3 der Gemarkung Wolkersdorf“

 

bestehend aus der Planzeichnung, Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 29.09.2022 sowie Ausgleichsflächenplanung in der Fassung vom 15.03.2022 als

 

Satzung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren mit der Amtlichen Bekanntmachung abzuschließen.