Sitzung: 15.12.2022 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Anwesend: 29
2. Zum Schutz der Innenstadt (zentraler Versorgungsbereich) soll dabei u. a. festgesetzt werden, dass neben den bereits vorhandenen Einzelhandelsgeschäften (Firmen Lidl und Aldi) weitere Ansiedlungen von Geschäften mit zentrumsrelevanten Sortimenten ausgeschlossen werden. Die Sortimentsliste ergibt sich aus dem vom Stadtrat noch zu beschließenden städtebaulichen Entwicklungskonzept auf der Grundlage der Untersuchungen des Büros CIMA.
3. Die Entscheidung über den vorliegenden
Bauantrag der Fa. Lidl Dienstleistungs GmbH ist gemäß § 15 BauGB für einen
vorläufigen Zeitraum von 12 Monaten auszusetzen, da die Errichtung eines
weiteren Einzelhandelsgeschäftes den Planungsabsichten widerspricht.