Sitzung: 30.03.2023 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Anwesend: 28
1.
Die Stadt Traunstein stimmt der Verschmelzung des
Chiemgau Tourismus e. V. mit der Chiemgau GmbH zu einer neuen gemeinsamen
Gesellschaft „Chiemgau GmbH für Wirtschaftsförderung, Regionalentwicklung,
Tourismus, Infrastruktur und kommunale Dienstleistungen“ zu. Der übertragende
Verein überträgt damit sein Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten
unter Ausschluss der Abwicklung gemäß §§ 2 ff. UmwG i. V. m. §§ 46 ff. i. V. m.
99 ff UmwG auf die aufnehmende Gesellschaft im Wege der Verschmelzung durch
Aufnahme. Als Gegenleistung sollen keine Anteile an der übernehmenden
Gesellschaft gewährt werden. Auf die Gewährung von neuen Anteilen an der GmbH
und einer Kapitalerhöhung bei der GmbH wird verzichtet. Der
Verschmelzungsstichtag wird gemäß steuerlichen Kriterien auf den Jahreswechsel
2022/2023 festgelegt.
2.
Die Verschmelzung ist die konsequente Fortführung eines
gemeinsamen Entwicklungsprozesses innerhalb der kommunalen Familie im Landkreis
Traunstein zur Bewältigung gemeinsamer Aufgaben und Herausforderungen in den
kommenden Jahren. Nur gemeinsam sind viele Themenstellungen noch zu bewältigen
und im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zu gestalten.
3.
Dem Verschmelzungsvertrag des Notariats Knab in der aktuell
vorliegenden Entwurfsfassung vom 06.03.2023 wird zugestimmt.
4.
Dem Verzicht auf die Erstellung eines Verschmelzungsberichts
wird zugestimmt.
5.
Dem Verzicht auf die Durchführung einer Verschmelzungsprüfung
und dem Verzicht auf Erstellung eines Prüfungsberichts wird zugestimmt.
6.
Auf das Angebot einer Abfindung gemäß § 29 UmwG und die
Prüfung der Angemessenheit des Abfindungsangebots durch einen Prüfer gemäß § 30
UmwG wird verzichtet.
7.
Vorsorglich wird auf die Gewährung von besonderen Rechten und
Vorteilen, die der übertragene Rechtsträger gewährt hat, verzichtet.
8.
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, auf eine Klage gegen
die Wirksamkeit des Verschmelzungsbeschlusses gemäß § 16 Abs. 2 UmwG zu
verzichten.
9.
Der neu gefassten Unternehmenssatzung der Chiemgau GmbH für
Wirtschaftsförderung, Regionalentwicklung, Tourismus, Infrastruktur und
kommunale Dienstleistungen in der vorliegenden Entwurfsfassung vom 06.03.2023
wird ebenfalls zugestimmt.
10.
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, in der gemeinsamen
Mitgliederversammlung des Chiemgau Tourismus e. V. und der
Gesellschafterversammlung der Chiemgau GmbH dem Verschmelzungsvertrag und der
neuen Unternehmenssatzung zuzustimmen und für die Stadt entsprechend
zuzustimmen, Erklärungen abzugeben bzw. Unterschriften zu leisten. Sollten
dabei abweichend von den aktuell vorliegenden Schriftstücken Änderungen
notwendig sein, kann diesen zugestimmt werden, sofern sie den Wesensgehalt der
Verschmelzung bzw. die Kerninhalte der neuen Gesellschaft nicht tangieren.