Sitzung: 27.04.2023 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Anwesend: 27
Nach Vorberatung im Ausschuss für Planung, Bau und Digitalisierung beschließt der Stadtrat nach § 176a BauGB das Einzelhandelsentwicklungskonzept mit
o den darin formulierten übergeordneten städtebaulichen Zielsetzungen (Kapitel 7.1)
o der Sortimentsliste (Kapitel 7.2)
o der Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs Innenstadt (Kapitel 7.3)
o den grundsätzlichen Regelungen (Kapitel 8.1)
o sowie den weiterführenden Regelungen (Kapitel 8.2).