Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Anwesend: 27

Nach Vorberatung im Ausschuss für Planung, Bau und Digitalisierung beschließt der Stadtrat nach § 176a BauGB das Einzelhandelsentwicklungskonzept mit

 

o   den darin formulierten übergeordneten städtebaulichen Zielsetzungen (Kapitel 7.1)

o   der Sortimentsliste (Kapitel 7.2)

o   der Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs Innenstadt (Kapitel 7.3)

o   den grundsätzlichen Regelungen (Kapitel 8.1)

o   sowie den weiterführenden Regelungen (Kapitel 8.2).