Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Anwesend: 26

1.    Der Stadtrat nimmt das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange voll inhaltlich zur Kenntnis und würdigt diese wie folgt:

 

Wasserwirtschaftsamt Traunstein und Landratsamt Traunstein:

 

Beide Behörden weisen auf die Lage des Planbereichs in einem Risikogebiet nach § 78 b Abs. 1 Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes hin. Demnach ist bei einem Extremhochwasser der Traun durchgängig mit Überflutungstiefen von über 1 m, im Bereich der Baulücken sogar mit 2 m zu rechnen.

Der Stadt ist die Situation bekannt. Diese gilt leider für fast alle Bereiche der „Unteren Stadt“.

Der bestehende Bebauungsplan hat keinerlei Festsetzungen zum Hochwasserschutz getroffen. Durch die Aufhebung ergeben sich dadurch keine Veränderungen. Mit der Aufhebung ist auch keine wesentliche Nachverdichtung verbunden. Die zukünftige Bebauung hat sich im Umfang an die vorhandene Umgebungsbebauung anzupassen.

Das Wasserwirtschaftsamt und die Abteilung Wasserrecht beim Landratsamt werden bei Bauanträgen beteiligt und die zukünftigen Bauherrn auf die möglichen Gefahren hingewiesen.

 

2.    Der Stadtrat beschließt gemäß § 1 Abs. 8, § 2 Abs. 1, §§ 8, 9 und 10 BauGB, 13 a und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende

 

 

Satzung

 

§ 1

 

Aufhebung der Satzung

 

Der bestehende Bebauungsplan Nr. 23 „An der Gasstraße“ vom 21.01.1989 wird aufgehoben.

 

§ 2

 

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

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                                                                                     Oberbürgermeister Dr. Christian Hümmer

Traunstein, ____________